Nach dem Beschluss der Volkskammer über das Gesetz zur
Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 18.
Januar 1956 beschloss die Sicherheitskommission des ZK der SED am 09. Februar
1956 die Einführung eines Eides für die zukünftigen NVA-Angehörigen. Auf
dieser Sitzung wurden Albert Norden und Johannes R. Becher mit der Formulierung
des Eidestextes beauftragt. Der Ministerrat der DDR stimmte am 12. April 1956
die Einführung des Schwurs zu. Die erste Vereidigung fand am Vortag des "1.
Mai", am Montag, den 30. April 1956 statt. Bis zum 21. Mai hatten die Chefs
der Seestreitkräfte, der Luftstreitkräfte, Luftverteidigung sowie der Militärbezirke
die vollständige Ableistung des feierlichen Schwurs und die Durchführung der Verpflichtung
dem Verteidigungsminister, Generaloberst Willi Stoph, zu melden.
Der folgende Schwur wurde - wie der spätere Fahneneid auch - auf die
Truppenfahne geleistet:
"Ich schwöre:
meinem Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik, allzeit treu zu dienen,
sie auf Befehl der Arbeiter- und Bauernregierung unter Einsatz meines Lebens
gegen jeden Feind zu schützen, den militärischen Vorgesetzten unbedingten
Gehorsam zu leisten, immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer
Nationalen Volksarmee zu wahren."
Nach der Ableistung des Schwurs wurde noch eine schriftliche Erklärung abgegeben:
Für Unteroffiziere
und Mannschaften lautete diese:
"Ich, [Name], verpflichte mich, in Verwirklichung meines geleisteten
Schwurs [x] Jahre in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen
Republik zu dienen."
Für Offiziere
lautete diese:
"In Erfüllung meines feierlichen Schwures und in der Erkenntnis, daß der
Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der sozialistischen Errungenschaften der
Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik eine ehrenvolle nationale
Pflicht ist, bin ich bereit, entsprechend der Dienstlaufbestimmungen den Beruf
als Offizier in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik
zu erfüllen."
Die noch in der Ausbildung befindlichen Offiziersschüler hatten hinter "bin ich bereit", die Worte "nach Absolvierung der Offiziersschule" einzufügen (Anordnung des Stellvertretenden Ministers für Nationale Verteidigung vom 05. Juni 1956).