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Auszug aus der

 Anordnung
 über Rangabzeichen und Kommandozeichen
 der Volksmarine

 vom 09. Februar 1973

Auf der Grundlage des § 12 der Flaggenverordnung vom 3. Januar 1973 (Sonderdruck Nr. 751 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet:

§ 1
Als Rangabzeichen werden von Schiffen und Booten der Volksmarine geführt:
1. Die Flagge des Ministers für Nationale Verteidigung (Anlage 1)
  Die Farbe der Flagge ist blau. Die Flagge zeigt in der Mitte das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen gold-gelben Lorbeerkranz auf rotem Untergrund. In der oberen Hälfte der Flagge am stehenden Liek befindet sich über zwei gekreuzten Kanonenrohren ein unklarer Anker. Unterhalb der gekreuzten Kanonenrohre zeigt sie zwei übereinanderliegende Kanonenkugeln. Die Farbe des Ankers, der Kanonenrohre und –kugeln ist gold-gelb. Die Breite der Flagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5, der Durchmesser des Staatswappen mit Lorbeerkranz zur Länge der Flagge wie 1 : 3. Die lichte Höhe zwischen Oberrand Anker und Unterrand Kanonenrohre verhält sich zur Breite der Flagge wie 1 : 2, der Durchmesser einer Kanonenkugel wie 1 : 8.
2. Die Flagge des Stellvertreters des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef des Hauptstabes sowie für Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung mit Admiralsdienstgrad (Anlage 2)
  Die Flagge entspricht der des Ministers für Nationale Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik, hat jedoch nur eine gold-gelbe Kanonenkugel. Die Größenverhältnisse des Staatswappens und der Symbole sind wie unter Ziff. 1 angegeben.
3. Die Flagge des Stellvertreters des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Volksmarine (Anlage 3)
  Die Farbe der Flagge ist blau. Die Flagge zeigt in der Mitte das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen gold-gelben Lorbeerkranz auf rotem Untergrund. In der oberen Hälfte der Flagge am stehenden Liek befindet sich ein unklarer gold-gelber Anker. Die Hohe des Ankers verhält sich zur Breite der Flagge wie 1 : 2, der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz zur Länge der Flagge wie 1 : 3.
4. Die Flagge eines Admirals (Anlage 4)
  Die Flagge zeigt auf blauem Grund in der Mitte einen unklaren gold-gelben Anker. Am stehenden Liek befinden sich drei untereinanderstehende fünfzackige, mit einer Spitze nach oben zeigende gold-gelbe Sterne. Die Hohe des Ankers verhält sich zur Breite der Flagge wie 2 : 3. Die Größe eines Sternes beträgt etwa ein Fünftel der Breite der Flagge.
5. Die Flagge eine Vizeadmirals oder eines Stellvertreters des Chef der Volksmarine (Anlage 5)
  Die Flagge entspricht der eines Admirals, hat jedoch nur zwei untereinanderstehende gold-gelbe Sterne.
6. Die Flagge eine Konteradmirals oder eines Offiziers in einer Admiralsdienststellung bei der Führung des ihm unterstellten Flottenverbandes (Anlage 6)
  Die Flagge entspricht der eines Admirals, hat jedoch nur einen gold-gelbe Stern.
 
§ 2
Als Kommandozeichen werden von Schiffen und Booten der Volksmarine geführt:
1. Der Stander eines Brigadechefs (Anlage 7)
  Der Stander ist weiß und oben und unten mit je einem waagerechten blauen Streifen eingefaßt. Er hat in der Mitte einen tiefen dreieckigen Ausschnitt. Die Breite des Standers verhält sich zu seiner Länge wie 2 : 3. Die Breite der blauen Einfassung beträgt etwa ein Viertel der Breite und die Tiefe des Ausschnittes etwa ein Drittel der Länge des Standers.
2. Der Stander eines Abteilungschefs (Anlage 8)
  Der Stander besteht aus einem weißen Dreieck mit einem waagerechten blauen Mittelstreifen. Die Breite des Standers verhält sich zu seiner Länge wie 2 : 5. Die Breite des Streifens beträgt etwa ein Drittel der Breite des Standers.
3. Der Stander eines Gruppenchefs (Anlage 9)
  Der Stander besteht aus einem weißen Dreieck mit einem waagerechten blauen Mittelstreifen. Die Breite des Standers verhält sich zu seiner Länge wie 3 : 4. Die Breite des Streifens beträgt etwa zwei Fünftel der Breite des Standers.
4. Der Stander des Reedeältesten (Anlage 10)
  Der Stander hat die Form und Größe des Standes eines Brigadechefs und ist senkrecht blau-weiß-blau in gleicher Breite gestreift. Der Stander ist auf Befehl zeitweilig zusätzlich zu anderen Rangabzeichen oder Kommandozeichen an der Rah steuerbord zu setzen.
5. Der Wimpel eines Kommandanten (Anlage 11)
  Der Kommandantenwimpel ist entweder rot oder blau und hat in der Mitte einen tiefen spitzwinkligen Ausschnitt. An der dem Stock zugewandten Seite befindet sich eine schwarz-rot-goldene Gösch, in deren Mitte das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem gold-gelben Lorbeerkranz, angebracht ist. Bei schiffen verhält sich die Breite des Wimpels zu seiner Länge wie etwa 1 : 26, bei Booten wie etwa 1 : 13. Die Länge der Gösch beträgt etwa das Doppelte der Breite des Wimpels.
 
§ 3
(1) Die Rangabzeichen werden für die Dauer des Aufenthaltes des jeweiligen militärischen Vorgesetzten auf einem Schiff oder Boot der Volksmarine geführt.
(2) Die Kommandozeichen gemäß §2 Ziffer 1 bis 4 werden auf dem Schiff oder Boot des unterstellten Verbandes geführt, auf dem sich der jeweilige Chef aufhält.
(3) Der Kommandantenwimpel (rot) wird vom Kommandanten jedes Schiffes oder Bootes, das er befehligt, geführt, soweit es berechtigt ist, die Dienstflagge für Kampfschiffe und –boote der Volksmarine zu führen. Liegt diese Berechtigung nicht vor, ist der Kommandantenwimpel (blau) zu führen, wenn der Kommandant Angehöriger der Volksmarine ist.
 
§ 4
(1) Alle Rangabzeichen und Kommandozeichen, außer Stander des Reedeältesten, werden im Großtopp gesetzt.
es folgen (2) bis (5)
 
§ 5
Flaggenparade, Flaggenschmuck, Flaggengruß, Flaggentrauer und Ehrenbezeichnung werden in militärischen Bestimmungen geregelt.
 
§ 6
Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1973 in Kraft
Berlin, den 9. Februar 1973
Der Minister
für Nationale Verteidigung
Hoffmann
Armeegeneral

Anlagen: