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Bordnummernordnung

Die Ordnung über das Führen von Bordnummern 02.08.1968 trat zum 01.12.1968 in Kraft. Mit dieser Ordnung wurde die Anordnung Nr.19/67 des Chef des Stabes der VM außer Kraft gesetzt.

Die folgende Bordnummernordnung wurde in der Volksmarine im „Dienst an Bord“ (DAB) Anlagenteil – „Zusammenstellung von Dokumenten zum DaB" - veröffentlicht. Sie unterlag dem Änderungsdienst. Dieser wurde Handschriftlich bzw. durch Austausch von Seiten Vorgenommen.

Die unten dargestellte Ordnung müsste die 1.Änderung sein. Änderungen zu anderen Ausfertigungen sind Kursiv geschrieben.

  1. Auf Grund der Notwendigkeit, einheitlicher, standardisierte Bordnummern an den Schiffen und Booten der Volksmarine zu führen, wird die "Ordnung über das Führen von Bordnummern an den Schiffen und Booten der Volksmarine" - Bordnummernordnung - erlassen.

  2. Die Bordnummernordnung tritt am 01.12.1968 in Kraft. Gleichzeitig damit die Anordnung Nr. 19/67 des Chefs des Stabes der Volksmarine außer Kraft und ist mit Ausnahme der Urschrift zu vernichten.

Rostock, den 02.08.68 Chef der Volksmarine

 

Bordnummernordnung
vom 02.08. 1968
 
Um zu gewährleisten, daß an den Schiffen und Booten der Volksmarine einheitliche
Bordnummern geführt werden
 
W I R D   F E S T G E L E G T :
  1. Die Bordnummern der Schiffe und Boote haben in Form und Abmessungen den in den Anlagen und auf den Abbildungen festgelegten Standardgrößen zu entsprechen und sind mit Hilfe der vorgeschriebenen Schablonen anzubrigen.
  2. Von den Schiffen und Booten sind folgende Standards zu führen:
   Standard Nr. 1
LTSB, MB-13, Schwimmkran
  Standard Nr. 2
RB-Schwalbe, GB-23, Tonnenleger, Seezeichenkontrollboote, Binnentanker, Reedeschlepper, Binnenschlepper, Feuerlöschboote, Taucherboote, Flug-
sicherungsboot, Vermessungsschiffe, Zielboote
    Urfassung:
TSB- 183, RB-Schwalbe, GB (KS), Tonnenleger, Seezeichenkontrollboote, Binnentanker, Reedeschlepper, Binnenschlepper, Feuerlöschboote, Taucherboote, Torpedofangboote, Flugsicherungsboote, Vermessungsschiff "Krüger"
  Standard Nr. 3
RSB-205, TSB-206, UJ-201 M, UJ-12.1, MSRB-89, LS-46, Schwimmende Stützpunkte, Versorger Logger, Versorger Leichter, Tanker Logger, Tanker Leichter, Tonnenleger, Vermessungsschiffe, Torpedofangboote
    Urfassung:
RSB-205, TSB-206, UJ-201 M, UJ-12.1, MSRB-89, LS-46, Schwimmende Stützpunkte, Versorger Logger, Versorger Leichter, Tanker Logger, Tanker Leichter, Tonnenleger, Vermessungsschiffe Gauß und Jordan,
  Standard Nr. 4
MLR-Krake, UJ-12.3, Versorger Kümo, Seeschlepper 700, Tanker 600, Rettungsschiffe, Tonnen- und Kabelleger, Vermessungsschiffe
    Urfassung:
MLR-Krake, MLR-Habicht, UJ-12.3, Versorger Kümo, Seeschlepper 700, Tanker 600, Rettungsschiffe, Tonnen- und Kabelleger, Vermessungsschiff "Hydrograph"
  Standard Nr. 5
UJ-12.4 M, LS-47
    Später Fassung:
UJ-12.4 M, LS-47, 108, 133.1
  Standard Nr. 6
KSS-50, Tanker 1500
  1. Die Bordnummern sind außer den im Punkt 4. genannten Schiffen und Booten am Vorschiff anzubringen. Der genaue Anbringungsort ist bei der Indienststellung bzw. bei den bereits im Dienst befindlichen Einheiten durch den Chef des Stabes der Volksmarine einheitlich für den jeweiligen Typ festzulegen.
  2. An den Unterseebootjägern der Projekte 12.3 und 12.4 sowie an den Minensuch- und Räumschiffen des Projektes 89 sind die Bordnummern seitlich am Brückenaufbau anzubringen. Der genaue Anbringungsort ist entsprechend Punkt 3. festzulegen.
    Später Fassung unter Punkt 4.:
Projekt 12.4, Projekt 133.1, Projekt 89.1 und 89.2
  1. Die LS-47 haben zusätzlich zu der im Punkt 3. festgelegten am Heck eine Bordnummer des Standards 4 zu führen. An den Hecks der LS-46 sind Bordnummern des Standards 2 anzubringen.
    Später Fassung unter Punkt 5.:
Standard 4: LS-47; Standard 2: LS-46; Standard 1: KTS
   
Anlage

 

Standards der Bordnummern
Abmessungen der Bordnummern
des jeweiligen Standards
Standard Nr.
1 2 3 4 5 6
1. Zahlen (Abb.1) und Buchstaben (Abb. 2)   cm cm cm cm cm cm
 - Höhe  h 30 60 90 120 150 180
 - Beite (Breite der Eins)  b 19 (11) 39 (23) 57 (34) 78 (46) 97 (58) 114 (68)
 - Dicke  d 5 11 16 22 28 32
 - Zwischenraum  a 8 16 25 33 40 50
 - Schlagschatten  s 1 3 4 6 7 8
2. Gesamtlänge der Bordnummer (Abb. 3)*) g 75 150 220 300 370 440
   
Anmerkung:
 *) Enthält die Bordnummer Einsen, so verkürzt sich die Gesamtlänge um die Differenz zwischen der normalen Zahlenbreite und der Breite der Einsen (siehe Abb. 3).

Formen der Zahlen und Buchstaben sowie Muster von Bordnummern

Abb. 1 Zahlen

   

Abb. 2 Buchstaben

   

   

© 2011 Peter Kieschnick